Förderanträge

Förderanträge bei der Zukunftsstiftung stellen

 

Aufgrund der Corona Pandemie können Projekte, in denen Menschen zusammenkommen nur sehr eingeschränkt umgesetzt werden. Viele Akteure haben deshalb ihre Arbeit auf konkrete Hilfsprojekte mit Bezug zur Pandemie umgestellt. Da somit kaum personelle Kapazität zur Verfügung steht, weitere Projekte in Angriff zu nehmen, wurde von der Ausschreibung neuer Förderphasen während der Pandemiejahre abgesehen. In dringenden Fällen haben Sie aber die Möglichkeit, den Vorstand auch ohne aktuelle Ausschreibung anzuschreiben und Ihr Vorhaben zu erläutern.

Für das Jahr 2025 ist voraussichtlich die nächste Ausschreibung vorgesehen.

 

1. Bitte lesen Sie zunächst die aktuelle Ausschreibung. So verschaffen Sie sich schnell einen ersten Überblick , ob eine Förderung von der Zukunftsstiftung für Sie in Frage kommt. In der Ausschreibung ist auch der Einsendeschluss für die kommende Förderperiode genannt. Die Zukunftsstiftung entscheidet einmal jährlich über Förderanträge.

 

2. Sollte eine Förderung der Zukunftsstiftung für Sie in Frage kommen, laden Sie sich HIER die Förderrichtlinie der Zukunftsstiftung und das benötigte Antragsformular herunter:

 

HIER geht's zum Antragsformular für Projekte bis 1000 Euro und hier zur dazugehörigen Checkliste.

HIER geht's zum Antragsformular für Projekte ab 1000 Euro und hier zur dazugehörigen Checkliste

Ab 1000 Euro ist außerdem ein Kosten- und Finanzierungsplan zu erstellen.

Bitte speichern Sie das für Sie relevante Formular auf Ihrem Computer und öffen Sie es -beispielsweise mit dem kostenfreien Programm "Adobe Acrobat Reader". So können Sie die Formulare am Computer ausfüllen, abspeichern und ausdrucken.

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Die Förderrichtlinie gibt detailliert Auskunft über die allgemeinen Grundsätze der Mittelvergabe, Antragstellung und Bewilligungsverfahren, sowie Pflichten des Zuwendungsempfängers im Falle einer Förderung.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, oder Schwierigkeiten bei der Bearbeitung der Anträge haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf! Ist Ihre Anfrage nicht direkt zu klären, werden wir Sie bitten eine Fördervoranfrage auszufüllen.

 

3. Füllen Sie den jeweiligen Förderantrag aus und reichen Sie diesen zusammen mit einer Kopie Ihrer Satzung und einer Kopie des gültigen Freistellungsbescheid bzw. einer Kopie des Bescheids nach § 60a Abs. 1 AO entweder postalisch oder per E-Mail an info@zukunftsstiftung-gersfeld-ebersburg.de ein. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.

 

Der Förderausschuss der Zukunftsstiftung bewertet jeden vollständigen und fristgerechten Antrag anhand eines Bewertungsbogens. Den Bewertungsbogen können Sie HIER einsehen. Anhand der Bewertungen erstellt der Förderausschuss eine priorisierte Förderempfehlung, die je nach Mittelverfügbarkeit vom Vorstand umgesetzt wird. Die Geschäftsordnung des Förderausschusses finden Sie HIER.

 

Und wie geht es dann weiter?

Der Vorstand fasst den Beschluss, wie die verfügbaren Mittel auf die vom Förderausschuss empfohlenen Projekte verteilt werden sollen und versendet die Förderzu- bzw. Förderabsagen per Email an die Antragsteller. Die Förderzusage gibt Auskunft über die maximal mögliche Förderhöhe, mögliche Auflagen sowie die Modalitäten zur Mittelausschüttung. Eine beispielhafte Förderzusage mit Projektsteckbrief aus dem Jahr 2020 finden Sie HIER.